Die Mindestanforderungen an ein Risikomanagement- und ein Fehlermeldesystem wurden durch den G-BA benannt.
Die verpflichtende Einführung des Qualitätsmanagement-Systems hat in den vergangenen Jahren bereits zu Veränderungen im Ablauf der Prozesse aller Einrichtungen des Gesundheitswesens geführt. Die Einführung und Umsetzung eines Risikomanagements wird zu weiteren Veränderungen und insbesondere der Schaffung einer individuellen Risikokultur führen. Die Umsetzung dieser neuen Gesichtspunkte kann durch eine bedarfsgerechte Schulung der Mitarbeiter wesentlich unterstützt werden.
Was muss ich mir unter Risikomanagement im Gesundheitswesen vorstellen?
Schauen wir uns den Begriff „Risikomanagement“ an so finden wir in der Norm die Begriffserklärung „koordinierte Aktivitäten zur Lenkung und Steuerung einer Organisation in Bezug auf Risiken“.
Diese allgemein gehaltene Erklärung stellt dar, dass hier Managementelemente zur Risikobewältigung eingesetzt werden. Hierzu gehören die Elemente der Planung, der Umsetzung des Risikomanagements, der Überwachung sowie der Verbesserung über die bereits aus dem Qualitätsmanagement bekannten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen.
Im Fokus des klinischen Risikomanagements steht die Patientensicherheit. Haben wir in der Vergangenheit die Lenkung der Prozesse in Bezug auf die Patientenzufriedenheit optimiert, so werden wir für die Zukunft die Patientensicherheit in den Mittelpunkt der Prozessverbesserungen stellen.
Von welchen Risiken sprechen wir im Gesundheitswesen?
Schauen wir uns auch an dieser Stelle zunächst die Definition der Norm an. Risiko bedeutet: „ Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele“
In der Vergangenheit wurden mögliche Risiken in den Einrichtungen meist nur eingeschränkt betrachtet. Neben den gesetzlich verpflichtenden Regelungen (z.B. Arbeitsschutz, Hygiene, berufsgenossenschaftliche Anforderungen oder technische Anforderungen) wurden Risikobetrachtungen oft erst im Schadensfall oder in Bezug auf die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse durchgeführt.
Die Tatsache, dass durch die Struktur bzw. die Organisation der Einrichtungen Risiken für die dort behandelten Patienten entstehen könnten, wurde vielfach bei den Regelungen nicht berücksichtigt.
Die Individualität der einzelnen Einrichtungen im Gesundheitswesen (z.B. Kliniken, ambulante Einrichtungen, Pflegeeinrich-tungen) spiegelt sich auch in der zu erstellenden Liste möglicher Gefahren wider. Allen gemeinsam aber sind die Risikoarten. So finden sich diese im Bereich der strategischen Planung, des operativen Geschäftes sowie auf der Prozessebene.
Es ist somit unerlässlich im Rahmen des Aufbaus von Risikomanagement-Systemen eine individuelle Darstellung möglicher Gefahren zu erarbeiten um so die speziellen Risiken der Einrichtung/Abteilung erkennen zu können.
Welche Aspekte beinhaltet ein Risikomanagement-System?
Da sich das Risiko mit den "Auswirkungen von Unsicherheit auf die Organisationsziele" befasst, können der Aufbau und die Umsetzung des Risikomanagement-Systems nur gelingen, wenn die Politik der Organisation die Grundlage hierfür bildet.
Der Risikomanagementrahmen beeinflusst nicht unerheblich den Erfolg des Risikomanagement-Systems. Daher sollten zu Beginn der Einführung das Mandat und die Verpflichtung der obersten Leitung der Organisation vorliegen.
Bestandteile des anschließend festzulegenden Risikomanagement-Rahmens sind z.B. die Evaluierung des externen (z.B. kulturelle, rechtliche Gegebenheiten oder Trends) und internen (organisatorischer Aufbau, Ziele, Politiken, etc.) Zusammenhangs der Organisation, das Festlegen der Risikomanage-mentpolitik sowie der hierfür benötigten Ressourcen. Wie schon aus dem Qualitätsmanagement bekannt unterliegt auch der Risikomanagement-Rahmen einer ständigen Überprüfung und ggf. Verbesserung.
Auf der Grundlage geeigneter Kommunikation sowie bei Bedarf Konsultationen mit den Stakeholdern (Definition: Person oder Organisation, welche eine Entscheidung oder Aktivität beeinflussen kann oder durch eine Entscheidung oder Aktivität betroffen ist oder sich dadurch betroffen fühlt) werden die Risiken identifiziert, analysiert sowie im Anschluss einer Bewertung auf der Grundlage festgelegter Kriterien unterzogen.
Die so ermittelten Risiken werden im Rahmen einer angemessenen Kommunikation durch geeignete Maßnahmen bewältigt und die Wirkung dieser Maßnahmen im Anschluss bzgl. der Wirksamkeit überwacht und überprüft. Auch in diesem Abschnitt wird der ständige Verbesserungsprozess durch geeignete Vorbeugungsmaßnahmen unterstützt, um Wiederholungsfehler bzw. -schäden zu vermeiden.
Qualitätsmanagement, Beschwerdemanagement, Fehlermanagement und jetzt auch noch Risikomanagement?
Diese Frage ist nachvollziehbar. Aber die ständige Weiterentwicklung im Gesundheitswesen schafft nicht nur eine Verbesserung der Therapie (sei es nun operativ oder konservativ) sondern durch die Schnelligkeit der Entwicklungen auch eine schnellere Entwicklung potentieller Risiken. Um hier Sicherheit für alle Mitarbeiter zu schaffen ist eine offensive und transparente Risikopolitik sicherlich sehr hilfreich.
Nun macht es aber keinen Sinn alle o.g. Instrumente nebeneinander zu pflegen sondern man sollte idealerweise ein integriertes Risikomanagement einführen. Insbesondere die Einbindung des Fehler– und Beschwerdemanagements in die Risikoidentifikation (die Rückmeldungen liefern Anhaltspunkte für fehlerhafte Leistungen) ist hier sehr hilfreich.
Bei der Einführung des Risikomanagement-Systems stellen sich der Unternehmensführung Fragen, die im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems in dieser Intensität nicht aufkommen. Daher sollte bei der Integration des Risikomanagements in das bestehende Managementsystem die risikospezifische Fragestellung und der damit einhergehende höhere Zeitbedarf berücksichtigt werden.
Risikomanagement kann nur im Team und mit den geeigneten Rahmenbedingungen gelingen und so für eine ausreichende Haftungssicherheit sorgen.
Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf als Interims-Risikomanagerin oder zur Durchführung von Risikoaudits prozessbezogen zur Verfügung.